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Das Kürzel Herbstakademie bezeichnet in dieser Dokumentation "Die Internationale Semiotische Herbst-Akademie", die vom Förderkreis zu trennen ist. Diese Trennung ist von den Gründungsmitgliedern beabsichtigt worden, die sich am 28. 11. 1992 in Hannover trafen und einen Förderverein für die Herbst-Akademie gründeten. Diese Gründungsmitglieder waren:
Dr. Susanne Hauser, Berlin Dr. Gerd Jansen, Lüneburg Mag. Andreas König, Göttingen Dipl. Designerin Ingrid Lempp, Hamburg Prof. Dr. Roland Posner Berlin Prof. Dr. Malene Posner-Landsch, Berlin (als Gast) Dr. Dirk Röller, Wilhelmshaven Gisela Röller, Oldenburg Dr. Chistoph Sauer, Groningen
Es wurde folgende Satzung beschlossen:
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderkreis der Internationalen Semiotischen Herbst - Akademie" und hat seinen Sitz in Berlin. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin einzutragen.
2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis in der Semiotik. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen der "Internationalen Semiotischen Herbst - Akademie". Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person beantragen, die sich zur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen durch Unterschrift bekennt. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod oder durch schriftliche Austrittser-klärung, die mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluß eines Kalendervierteljahres zulässig ist. Sie endet ferner durch Ausschluß aus wichtigem Grunde. Die Aufnahme und der Ausschluß bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
4 Mitgliedsbeitrag Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung.
5 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung.
6 Vorstand Der Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB besteht aus vier Vereinsmitgliedern, und zwar aus: a) der 1.Vorsitzenden bzw. dem 1. Vorsitzenden b) der 2. Vorsitzenden bzw. dem 2. Vorsitzenden c) der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer d) der Kassenwartin bzw. dem Kassenwart. Die Mitglieder des Vorstandes werden, und zwar jedes einzelne für sein Amt, von der Mitgliederversammlung für drei Jahre mit der Maßgabe gewählt, daß ihr Amt bis zur Durchführung der Neuwahl fortdauert. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende und jeweils ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Vorstand berichtet den Mitgliedern wenigstens einmal im Jahr von seiner Tätigkeit.
7 Mitgliederversammlung Eine Mitgliederversammlung findet wenigstens alle drei Jahre statt. Sie ist mit einer Frist von sechs Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen. Die Mitgliederversammlung nimmt die Wahl und Entlastung des Vorstandes mit einfacher Mehrheit vor und beschließt über Satzungsänderungen. Satzungsänderungen müssen durch zwei Drittel der Mitglieder bestätigt werden. Eine Mitgliederversammlung ist ferner auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder einzuberufen. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Der Vorstand kann für die Veranstaltungen der internationalen semiotischen Herbstakademie verantwortliche Leiterinnen und Leiter einsetzen, die den Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet sind. Die Leiter sind gegenüber der Mitgliederversammlung auskunftspflichtig.
8 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
9 Auflösung Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen Mitgliederversammlung, die zu diesem Zweck mit einer Frist von mindestens einem Monat einzuberufen ist, mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zweckes fällt das Vermögen an die Deutsche Gesellschaft für Semiotik e.V. mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für semiotische Veranstaltungen zu verwenden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Beschluß der Mitgliederversammlung in Dresden am 5. Oktober 1999 in 9 das vom Finanzamt wortgenaue Hinzufügen der Passage: "Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins" in die Vereinssatzung der Gründungsversammlung am 28.11.1992 in Hannover.
Zielsetzung Die Ziele der Herbstakademie ergeben sich aus der Satzung, die zugleich eine Verzahnung und Trennung der Organisationsformen vornehmen: Zweck des Vereins ist die Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis in der Semiotik. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen der "Internationalen Semiotischen Herbst - Akademie"... Der Vorstand kann für die Veranstaltungen der internationalen semiotischen Herbstakademie verantwortliche Leiterinnen und Leiter einsetzen, die den Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet sind. Die Leiter sind gegenüber der Mitgliederversammlung auskunftspflichtig.
Die gewählten Organisationsformen ermöglichen einerseits eine rechtliche Absicherung , anderseits die planerische und organisatorische Selbständigkeit der Veranstaltungen. Zugleich kann der Förderkreis als Beratungsteam wirksam werden.
Beispiele für die Ausübung der Berichtspflicht und für die satzungsgemäße inhaltliche Arbeit finden sich in der Datei "Geschichte der Herbstakademie" sowie in den Veröffentlichungen.
Quelle: "Semeion-Dokumentation CD-ROM der Herbstakademie" Kontakt: Klaus Schwarzfischer, Tagungsleiter der Int. Semiotischen Herbst-Akademie, kschwarzfischer@semiotik.eu
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